Apostille/Legalisation
Haager Apostille und Legalisation bei Übersetzungen
Benötigen Sie eine Apostille/Legalisation für Ihre beglaubigte Übersetzung?
Möglicherweise planen Sie, eine deutsche öffentliche Urkunde in einem anderen Land zu verwenden. Das kann z.B. ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, eine Meldebescheinigung oder ein gerichtlicher Urteil sein. Alternativ brauchen Sie eine Apostille/Legalisation, um Ihre Urkunde in Deutschland zu verwenden?
Was ist eine Apostille/Legalisation?
International wurden zwei Verfahren entwickelt, um die Echtheit einer Urkunde für den Gebrauch im Ausland zu bestätigen. Diese sind die Haager Apostille und die Legalisation.
Vorab ein Hinweis: Zwischen EU-Mitgliedsstaaten werden die Apostille/Legalisation nicht benötigt.
Apostille/Legalisation für die Verwendung deutscher öffentlicher Urkunden im Ausland
Legalisation
Die Legalisation ist das Ältere der beiden Verfahren. Man verwendet es, wenn Apostillen ausgeschlossen sind oder wenn es keine sonstigen Vereinbarungen gibt. Die ausländische Annahmestelle Ihrer Urkunde kann Sie darüber informieren, ob Sie eine Legalisation benötigen. Dabei erstellt die diplomatische oder konsularische Vertretung des Zielstaats die Legalisation.
Wichtiger Hinweis: In der Regel verlangen deutsche Behörden für Legalisationen eine Vorbeglaubigung. Dazu benötigen einige Staaten zusätzlich die Endbeglaubigung (Liste der 22 Länder und weitere Infos hier).
Haager Apostille
Das Verfahren der Haager Apostille setzt man ein, um den bürokratischen Aufwand des Legalisationsverfahrens zu umgehen und damit den internationalen Urkundenverkehr zu vereinfachen. Somit ersetzt die Apostille die Legalisation zwischen den 117 Staaten, die dem Apostilleübereinkommen beigetreten sind. Die Apostille wird von zuständigen deutschen Behörden erstellt (mehr Infos hier).
Wichtiger Hinweis: Die Forderung der Legalisation/Apostille kann sich sowohl auf die Originalurkunde als auch auf deren beglaubigten Übersetzung beziehen.
Legalisation/Apostille für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden in Deutschland
Es gelten dieselben internationalen Vereinbarungen in Bezug auf Legalisation und Apostille. Über die evtl. erforderliche Legalisation informiert Sie am besten die deutsche Behörde, die Ihre Urkunde entgegennimmt. Im Falle der Haager Apostille, kontaktieren Sie dafür die örtliche Apostille-Behörde im Staat, aus dem die Urkunde stammt.
Damit Sie Ihre ausländische Urkunde in Deutschland verwenden können, werden deutsche Behörden häufig eine Übersetzung benötigen. Dennoch akzeptieren sie nicht immer Übersetzungen, die im Ausland gefertigt wurden.
Meine Dienstleistung
Gerne kann ich Ihnen helfen, wenn Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde zusätzlich noch mit einer Legalisation oder einer Haager Apostille versehen müssen. Zu diesem Zweck beantrage ich das Verfahren beim Landgericht Frankfurt (Oder). Danach bestätigt das Landgericht meine Stellung als ermächtigter Übersetzer und fertigt die Apostille/Legalisation an. Insgesamt dauert das Verfahren ca. 1-2 Wochen und kostet zusätzliche 25 EUR.
Gerne biete ich auch beglaubigte Übersetzungen für mit Apostille/Legalisation versehene ausländische Urkunden an!
Füllen Sie bitte dieses Kontaktformular aus und übersenden Sie mir Ihr Dokument in der Anlage.
Bitte beachten Sie im entsprechenden Fall die Informationen aus den wichtigen Hinweisen oben. Falls weitere Fragen zu diesem Thema bestehen, beantworte ich sie gerne!
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
